Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) 2024 mit Ordner
- Artikel-Nr.: 978-3-88542-960-6
Regelwerk für deutschen Turniersport . Herausgegeben von Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) . Auflage 2024; gültig ab 1.01.2024 Sprache: Deutsch. Loseblattausg.. RINGBUCH
Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deut-schen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen.
Aus dem Inhalt:
- Allgemeine und besondere Bestimmungen im Pferdeleistungssport - Rechtsordnung - Durchführungsbestimmungen
Mit der neuen LPO 2024 wird es eine klare Trennlinie zwischen der LPO und der Wettbewerbsordnung (WBO) geben, der Einsteigerbereich - Klasse E - ist dann ausschließlich in der LPO geregelt (Ausnahme Fahren). Außerdem gehören „offene“ und „geschlossene“ Prüfungen der Vergangenheit an. Ab 2024 wird das Kind beim Namen genannt: Prüfungen, die sich ausschließlich an Amateurreiterinnen und -reiter wenden (ehemals Option A), heißen dann Amateur-Prüfungen. Diese sollen weiterhin einen Anteil von mindestens 20 Prozent an den Gesamtprüfungen eines Turnieres ausmachen. Amateure dürfen sich zukünftig auch in der Klasse S*** probieren: Nicht der Start in dieser Klasse führt zur Aberkennung des Amateurstatus im Folgejahr. Wenn man mehr als eine Platzierung vorweisen kann, platziert ist, gilt nicht mehr als Amateur.
Unter den Aspekt Tierwohl fällt die nähere Definition der Pferdekontrollen, aber auch des unsportlichen Verhaltens, das zwar seit vielen Jahren in den Regelwerken verankert ist, aber in der neuen LPO genauer beschrieben wird: Als unsportliches Verhalten ist insbesondere die unangemessene, grobe und/oder aggressive Einwirkung eines Reiters oder einer Reiterin auf ein Pferd zu sehen, zum Beispiel beim Einsatz von Ausrüstungsgegenständen oder Hilfsmitteln wie Gerte, Sporen oder Zügel, insbesondere auch bei Abwehrverhalten beziehungsweise nach Ungehorsam des Pferdes. Dies gilt entsprechend auch im Fahren und Voltigieren für den Einsatz von Peitschen, Longen oder Leinen. Bleibt ein Pferd im Springen vor einem Hindernis stehen oder läuft vorbei, spricht die LPO ab 2024 von Unterbrechung, Stehenbleiben oder Ausweichen. Die Begriffe Ungehorsam, Verweigerung oder Widersetzlichkeit wurden dagegen gestrichen, da die Ursachen hierfür nicht nur auf das Pferd zurückzuführen sind. Im Springen führt ab 2024 bereits die zweite Unterbrechung im Verlauf eines Parcours zum Ausschluss. Im Einvernehmen mit den Richtern und dem Veranstalter kann der Reiter jedoch in aller Ruhe eine Korrekturrunde außerhalb der Wertung vornehmen, um das Turnier mit einem positiven Gefühl abzuschließen und Sicherheit und Vertrauen wiederherzustellen. Korrekturrunden, also die Wiederholung einzelner Sprünge, des gesamten Parcours oder von Parcoursteilen, sind aber auch unabhängig von einem Ausschluss möglich sowie auch in den anderen Disziplinen.